Für einen reibungslosen Projektablauf müssen Planungshindernisse möglichst frühzeitig erkannt werden. Deshalb erarbeiten wir von der ersten Planung bis zur Genehmigung von Investitionsvorhaben alle erforderlichen Prognosen im Rahmen von Schallgutachten. Dies betrifft die Errichtung von Gewerbe- und Industriebetrieben, Freizeit- und Sportanlagen ebenso wie Neu- und Umbauten von Gebäuden. Bei realisierten Vorhaben sichern wir die Einhaltung der vorgegebenen Beurteilungspegel durch Abnahme- und Überwachungsmessungen.
Als Planungsbegleiter bieten wir Investoren und Vorhabenträgern:
- valide Daten in Form von Schallgutachten,
- kundenorientierte, umsetzbare Lösungen bei Überschreitung gesetzlicher Vorgaben (u.a. geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung),
- Vertretung der Kundeninteressen gegenüber der Genehmigungsbehörde,
- Kundenorientierung bei Wahrung unserer Unabhängigkeit, langjährige Erfahrung mit großem Messdatenpool und
- juristische Unterstützung bei genehmigungsrechtlichen Fragen sowie technische und wirtschaftliche Beratung (z.T. in Zusammenarbeit mit unseren Partnern).
Wir arbeiten hierbei nach Maßgabe aller wichtigen Regelwerke rund um den Immissionsschutz
wie z. B. TA Lärm, 18. BImSchV, DIN 18005, 16. BImSchV und DIN 4109.